Information zur Geburtshilfeprämie in Dresden
Immer wieder war in den letzten Jahren die Unsicherheit des Berufsstandes der Hebammen und Geburtshelfer, verursacht u.a. auch durch die steigenden Haftpflichtprämien und die damit verbundene Verunsicherung werdender Eltern, Thema der öffentlichen Berichterstattung. Als konkrete Unterstützung bietet die Stadt Dresden seit November 2018 daher eine finanzielle Förderung von Hausgeburten, Beleggeburten und Entbindungen im Geburtshaus an.
Bis Juni 2019 haben bereits 66 selbstständige Dresdner Hebammen 1.086 Anträge gestellt. Als einer der Initiatoren der Förderung ist es uns ein Anliegen so vielen freiberuflich tätigen Hebammen wie möglich zu dieser Förderung zu verhelfen. Wir vermuten, dass bereits über die Hälfte der Antragsberechtigten ihre Anträge gestellt haben.
Antragsberechtigt sind Hebammen und Entbindungspfleger,
- die ihre selbstständige Tätigkeit beim Gesundheitsamt der Landeshauptstadt Dresden angezeigt haben und
- eine Wöchnerin oder ein Neugeborenes mit Hauptwohnsitz in Dresden betreuen.
Es ist folgende Förderung je betreutem Fall möglich:
- Betreuung einer Wöchnerin im Wochenbett: 30,00 Euro
- Geburtshilfe in einem Geburtshaus oder in einer Praxis: 100,00 Euro
- Geburtshilfe während einer Hausgeburt oder als Beleggeburt: 200,00 Euro
Anbei der Link zum aktuellen Antrag und den Bewilligungsbedingungen:
- Für jede Betreuung ist ein separater Antrag auszufüllen.
- Den Antrag finden sie unter: https://www.dresden.de/geburtshilfe im Bereich “Förderung für Hebammen und Entbindungspfleger”
Sie haben noch Fragen?
Es gibt bereits viele Hebammen, die den Antrag ausgefüllt haben, die Sie sicher um Unterstützung beim Ausfüllen bitten können. Bei konkreten Fragen zum Antrag und den Bewilligungsbedingungen erreichen Sie das Gesundheitsamt Dresden über die Kontaktdaten der oben genannten Webseite. Auch wir sind für Sie da, schreiben Sie uns einfach ihre Fragen an kontakt@gut-ins-leben.de.
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